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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und sonstige Leistungen der PETROPLAST GmbH

Geltungsbereich

1. Allen Angeboten und Verträgen über unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen nachfolgende Bedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung werden anders lautende Bedingungen Vertragsbestandteil.

Angebote und Vertragsschluss

3. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Preise

4. Alle Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager.

5. Nach Vertragsschluss eintretende unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, die Einfluss auf preisbildende Faktoren haben – z. B. Erhöhungen von Frachtsätzen, Versicherungsprämien und dergleichen, Erhebungen neuer oder Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben – berechtigen uns zu einer entsprechenden Änderung des Kaufpreises oder Werklohns.

Versand, Transport

6. Versand- und Transportkosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für den Palettentausch gelten die Regeln zum Bonner Palettentausch, die wir auf Anfrage übermitteln werden oder die unter dem Link Bonner Palettentausch aus dem Internet heruntergeladen werden können.

7. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon, wer die Kosten trägt.

8. Kann verarbeitete Ware nach Fertigstellung in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt, transportiert oder abgenommen werden, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diesem die Anzeige der Leistungsbereitschaft zugegangen ist. Entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wird unverzüglich über die Verzögerung unterrichtet.

Lieferung

9. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

10. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktrete. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Ersatz des Verzugsschadens ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Fälle höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sämtliche Lieferfristen für die Dauer ihres Vorliegens, längstens für vier Monate. Nach Ablauf von vier Monaten kann jeder vertragsteilschadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.

Zahlungen

12. Kaufpreise sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

13. Für sonstige Leistungen ist die Vergütung sofort und ohne jeden Abzug zu entrichten.

14. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eigentumsvorbehalt

15. Gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller, auch künftiger Forderungen gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

16. Geht unser Eigentum an der Ware durch Verarbeitung oder Umbildung unter, so sind wir Hersteller der neuen Sachen. Die neuen Sachen werden für uns hergestellt.

17. Hat eine Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Ware zur Folge, dass wir unser Eigentum an der Ware verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so ist vereinbart, dass Eigentum oder Miteigentum des Kunden an den Sachen auf uns übergeht.

18. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

19. Sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, liegt in der Zurücknahme der gelieferten Ware kein Rücktritt vom Vertrag.

20. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und sonstige ungewöhnliche Verfügungen sind jedoch unzulässig.

21. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Findet die Veräußerung zusammen mit anderen Waren statt, so erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Rechnungsendpreises unserer Waren. Wir nehmen diese Abtretung an.

22. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

23. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat er nach Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Woche die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitzuteilen.

24. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere durch Pfändungen, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Unterbleibt oder verspätet sich die Benachrichtigung, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde haftet für die zur Abwehr der Beeinträchtigungen notwendigen Kosten, soweit bei erfolgreicher Abwehr die Zwangsvollstreckung beim Kostenschuldner vergeblich versucht wurde.

25. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung bei Verbrauchsgüterkauf

26. Kauft ein Verbraucher von uns eine bewegliche Sache, ist ein Anspruch auf Schadensersatz auch für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht

a) für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,

b) für die Haftung für sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) für die Haftung für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften,

d) für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

27. Für den Rückgriffsanspruch des Unternehmens gelten die Ziffern 28. bis 37. mit der Maßgabe, dass der Unternehmer sogleich und ohne dass es einer sonst erforderlichen Fristsetzung bedarf, vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gewährleistung in sonstigen Fällen

28. Sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen unterliegen den Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung oder Abnahme zu rügen.

29. Zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsrechte ist der Kunde auch verpflichtet, uns über seitens seiner Kunden ihm gegenüber gerügte Mängel unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, findet § 377 HGB entsprechende Anwendung.

30. Liegt bei Übergang der Gefahr auf den Kunden ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder gegen Rückgewähr der mangelhaften Lieferung oder Leistung zur Ersatzlieferung oder Neuherstellung (Nacherfüllung) berechtigt.

31. Wir sind verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Leistungsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

32. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

33. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder ist die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

34. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden auch für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht

a) für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,

b) für die Haftung von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) für die Haftung für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften,

d) für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten, wobei bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten unsere Haftung auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

35. Bei einem Verkauf nach Muster berechtigen handelsübliche Abweichungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

36. Mengenmäßige Abweichungen kann der Kunde nicht beanstanden, wenn sie sich im handelsüblichen Rahmen halten. Als handelsüblich gelten jedenfalls Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %.

37. Unwesentliche zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen, Farbtönen usw. ausdrücklich vereinbart worden ist.

38. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Abnahme. Diese Frist gilt auch für vertragliche Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden.

39. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben im Rahmen des Vertragsverhältnisses befreien den Kunden nicht von eignen Prüfungen, Untersuchungen und Versuchen. Für die Eignung der von uns vertriebenen Produkte für bestimmte Verwendungszwecke haften wir deshalb nur, wenn wir diese Eignung ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Auch eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantieübernahme durch uns, es sei denn, dass eine Garantie ausdrücklich vereinbart wurde.

Untauglicher Bearbeitungsgegenstand

40. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der eingelieferten Ware verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachgerechte Warenschau erkennen können (z. B. Schäden durch ungenügende Riss- und Schneidefestigkeit oder ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, frühere unsachgemäße Behandlung beim Aufrollen, Falten, Einfärben und dergleichen und andere verborgene Mängel der eingelieferten Ware).

41. Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrags zustimmt. Im Zweifel obliegt der Nachweis der Ausführbarkeit des Auftrags dem Kunden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Kunde Anspruch auf Rückgabe seines Bearbeitungsgegenstands in dem jeweiligen Zustand. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Verschwiegenheitsklausel

42. Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke unserer Auftragserledigung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Schlussbestimmungen

43. Maßgeblich für die gesamten Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden sind der deutsche Vertragstext, diese Bedingungen sowie deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

44. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Neuss. Dieser Gerichtsstand wird auch vereinbart für Streitigkeiten über die Wirksamkeit eines Vertrages und über die Frage, ob diese Bedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Wir sind auch berechtigt, den Kunden vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 06.03.2023

Revision 07